Vorlage:Bild-PD-alt
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| Die Schutzdauer |
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| Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als Lichtbildwerk |
vgl: Vorlage:Wpe (Unterschied: spricht explizit von 70 Jahren)
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| Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als Lichtbildwerk |
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